
Allgemeinmedizinische Leistungen
Jugendschutzuntersuchung
Die Jugendschutzuntersuchung wird notwendig, wenn vor der Vollendung des 18. Lebensjahres eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen werden möchte. Die Kosten werden vom Gewerbeaufsichtsamt getragen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei Kinder-und Jugendgesundheitsdienst.
Gesundheits-Check-up der gesetzlichen Krankenkasse
Der Gesundheits-Check-up ist zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig möglich. Ab dem 35. Lebensjahr wird der Check-up alle drei Jahre angeboten und von der gesetzlichen Kasse bezahlt.
Sonographie der Bauchaorta für Männer ab dem 65. Lebensjahr
Ist in Planung – bitte fragen Sie bei Interesse regelmäßig nach.
Darmkrebsvorsorge
Test auf Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr bei Männern, ab dem 55. Lebensjahr bei Frauen (alle 2 Jahre möglich) Überweisung zur Darmspiegelung ab dem 50. Lebensjahr für Männer, ab dem 55. Lebensjahr für Frauen im Rahmen der Vorsorge














