Telefonische Krankschreibung

Ab sofort ist wieder eine telefonische Krankmeldung möglich.

Dies gilt für maximal 5 Kalendertage und kann nur erfolgen, wenn Sie bereits bei uns Patient sind. In Ausnahmefällen kann diese bis zu 3 Tage rückwirkend ausgestellt werden.

Sollten Sie dies wünschen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit einer kurzen Schilderung Ihrer Beschwerden.

Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, wir melden uns, sobald es die Zeit erlaubt.

Sollten wir Sie nicht erreichen können, ist eine persönliche Vorstellung in der Akutsprechstunde notwendig.

 

E-Rezept

Ab dem 1. Januar 2024 werden wir mit dem Ausstellen des E-Rezeptes beginnen.

Sie können dieses dann mit ihrer „Chipkarte“ in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.

Bitte beachten Sie, dass wir hierfür einmal im Quartal ihre Gesundheitskarte benötigen.

Liegt die Karte nicht vor, können die E-Rezepte nicht verschickt werden.

Ein persönliches Erscheinen zum Einlesen der Chipkarte vor Ausstellung des Rezeptes ist daher unumgänglich.

Des Weiteren ist das Ausstellen von Privatrezepten, Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Diabeteszubehör, als auch von Betäubungsmitteln (Opiate) via E-Rezept noch nicht möglich.

 

Ihr Praxisteam